Interne Meldestelle Hinweisgeberschutzgesetz der ST Trautmann.

Wir freuen uns, dass Sie den Weg hierher gefunden haben und möchten Sie herzlich dazu ermutigen, aktiv an der Aufrechterhaltung einer ethischen und verantwortungsbewussten Arbeitsumgebung mitzuwirken. Als Hinweisgeber spielen Sie eine entscheidende Rolle dabei, Missstände aufzudecken und für eine transparente und integre Unternehmenskultur einzustehen.

Vertraulichkeit

Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass jeder Mitarbeiter sich sicher fühlen kann, wenn es darum geht, potenzielle Verstöße gegen Gesetze, Richtlinien oder ethische Grundsätze zu melden. Wir möchten Ihnen versichern, dass Ihre Identität und Ihre Informationen gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz streng vertraulich behandelt werden.
Das unterstreichen wir, indem wir als ST Trautmann bewusst eine Plattform nutzen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegt und einen vertrauenswürdigen Dienstleister für den Betrieb bestellt haben.

Indem Sie Ihren Namen und eine gültige E-Mail Adresse angeben, tragen Sie maßgeblich zur Glaubwürdigkeit und Wirksamkeit Ihrer Meldung bei. Dies ermöglicht es, Ihre Informationen sorgfältig zu prüfen, ggf. Rückfragen zu adressieren. Entsprechend können dann angemessene Maßnahmen ergriffen werden, um etwaige Verstöße aufzudecken und ihnen entgegenzuwirken. Ihre Mitwirkung ist von großem Wert, weil es letztendlich allen Mitarbeitern und dem Unternehmen nützt.

Es ist uns bewusst, dass das Einreichen einer Meldung eine mutige Entscheidung sein kann. Durch den Einsatz eines unabhängigen, vertrauenswürdigen Dienstleisters möchten wir sicherstellen, dass Ihre Meldung vertraulich behandelt wird.

Verantwortung

Bitte beachten Sie, dass Hinweisgeber ihren Schutz verlieren, wenn sie vorsätzlich oder grob fahrlässig inkorrekte Informationen einreichen.

Die gute Idee hinter der Whistleblower-Richtlinie soll nicht durch Missbrauch konterkariert werden.

In solchen Fällen kann Schadensersatz nach § 38 des HinSchG geltend gemacht werden.

Ablauf

Jeder Meldung wird eine eindeutige ID zugewiesen, mittels derer Sie den Fortschritt verfolgen können.

Wichtig: Bitte geben Sie unbedingt eine gültige und für Sie erreichbare E-Mail Adresse ein.
Im Zweifel ist das die Schnittstelle, zusammenhängend mit der Vorgangs ID, um Ihr Anliegen vollumfänglich zu bearbeiten.

Hinweis: Wenn Sie Sorge haben, eine leicht identifizierbare E-Mail-Adresse zu verwenden, könnten Sie sich eine extra Adresse organisieren. Anregungen gibt es z. B. hier: https://privacy-handbuch.de/handbuch_31.htm

Wir sind als verantwortliche Stelle immer an einer Lösung interessiert!

Meldungen

Eine neue Meldung erstellen.

Wenn Sie bereits eine Meldung eingereicht haben, können Sie hier den Vorgang einsehen und bei Bedarf ergänzen.
Halten Sie dazu die Vorgangs/Ticket-ID und Ihre verwendete E-Mail bereit.


Wenn Sie auf Ihre Meldung nicht mehr Zugreifen können oder sonstige Fragen zur Meldestelle haben, können Sie hier Kontakt aufnehmen.